Königkreuzstr. 3
67307 Göllheim
Telefon: 06351 - 999 89 53
Mobil: 0176 - 66 88 61 64
USt-IdNr.: DE326696085
Geschäftsinhaber: Christian Ickenroth
Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO durch die Verbandsgemeinde Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim, (Tel: +49 (0)6351 4909-0)
Aktuelle Aufsichtsbehörde: Verbandsgemeinde Göllheim, Gewerbeamt/Ordnungsamt, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim, (Tel: +49 (0)6351 4909-0)
Verbraucherinformationen: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Königkreuzstr. 3
67307 Göllheim
Telefon: 06351 - 999 89 53
Mobil: 0176 - 66 88 61 64
mail@ickenroth.immo
USt-IdNr.: DE326696085
Geschäftsinhaber: Christian Ickenroth
1. Vorbemerkungen
Die oben genannte Firma (nachstehend „Ickenroth-Immobilien - Inh. Christian Ickenroth“ genannt) ist als Unternehmen im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuch (nachfolgenden „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler und Immobilienberater im Sinne der § 662f BGB gegen Entgelt (Provision, Beratungshonorar, etc.) tätig. Die Firma verfügt unter Beachtung der gesetzlichen erforderlichen Voraussetzungen über ein Maklerbüro.
Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.
2. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Hanse Makler und dem Maklerkunden, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchenden genannt wird.
Der Maklerkunde im Sinne dieses Vertrages kann der Verkäufer einer Immobilie, der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter sein.
Der Hauptvertrag kann in Form eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrags abgeschlossen werden.
Kommt es zu einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) und dem Maklerkunde, welche von den Bestimmungen der AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gelten die einzelvertraglichen Vereinbarungen.
3. Zustandekommen des Maklervertrages
Mit der Anforderung eines Exposès kommt es zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande.
Der Maklervertrag bedarf der Schriftform grundsätzlich nicht.
Dies gilt nicht für den Maklervertrag über ein Mietobjekt, wenn der Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entstehen soll. In so einem Fall ist für das Zustandekommen eines Maklervertrags die Textform erforderlich.
Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande.
4. Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrags oder die Vermittlung des Vertrags erhält Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) eine Vergütung (Provision). Maßgeblich für die Berechnung der Vergütung ist der ausgehandelte und in dem Hauptvertrag beurkundete Kaufpreis.
Im Allgemeinen beträgt die Vergütung:
• bei Wohnmietobjekten: 2 Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer;
bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete die durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet
• bei gewerblichen Mietobjekten: bei einem Mietvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren: 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19% MwSt. (= 2,38 Monatsmieten)
• bei einem unbefristeten Mietvertrag oder bei einem mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren: 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 3,57 Monatsmieten)
• bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 1,19 Monatsmieten)
• bei Kaufobjekten: wenn dies schriftlich vereinbart wurde 3,57% - 5,95% (je nach Gebäude und Konstellation) des notariellen Verkaufspreises inkl. Mehrwertsteuer vom Käufer bzw. Verkäufer.
Die Vergütung wird bei Abschluss des Hauptvertrags (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) fällig.
Für den Fall, dass es Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) während der Vertragslaufzeit nicht gelingt, eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung zu erbringen, ist der Auftraggeber Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) zum Ersatz der von ihm getätigten Aufwendungen verpflichtet. Die Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) hat seine Aufwendungen nachzuweisen.
5. Rechte und Pflichten des Maklers
Die Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) verpflichtet sich, für den Auftraggeber tätig zu werden. Er wird den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen und intensiv und nachhaltig unter Entgegennahme und Weiterleitung aller Möglichkeiten zum Vertragsabschluss für den Auftraggeber tätig werden.
Auf wirtschaftliche Risiken, von denen Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, hat er den Auftraggeber hinzuweisen. Zu eigenen Nachforschungen ist Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) nicht verpflichtet.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen Originalunterlagen herauszugeben. Wird ein Kaufvertrag geschlossen, ist Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) verpflichtet, die Unterlagen unverzüglich nach Erhalt seiner Vergütung herauszugeben.
Der Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) bleibt es unbenommen, auch für den Käufer entgeltlich tätig zu werden. Zu mit dem Vertragszweck nicht vereinbarenden Interessenkollisionen darf es hierdurch nicht kommen.
6. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keinen weiteren Makler mit dem Nachweis oder der Vermittlung des oben beschriebenen Objekts zu beauftragen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von der Maklertätigkeit Dritter bezüglich des Vertragsobjekts, hat er diese zu untersagen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche direkt an ihn herantretenden Interessenten an Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) weiterzuleiten bzw. Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) zu Verhandlungen hinzuzuziehen. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht, allein in direkte Verkaufsverhandlungen einzutreten oder einen Kaufvertrag ohne Mitwirkung der Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) abzuschließen. Handelt der Auftraggeber dieser Verpflichtung zuwider und kommt es dadurch zum Abschluss eines Hauptvertrags, so ist der Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens, insbesondere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Der Auftraggeber bleibt in seiner Entscheidung über den Vertragsabschluss mit einem von Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) vermittelten Kaufinteressenten frei.
Der Auftraggeber übergibt Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) sämtliche Unterlagen, die das zu verkaufende Objekt betreffen und für einen Kaufvertragsabschluss von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber unterstützt die Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) in seiner Tätigkeit und setzt ihn von tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen des Objekts, die für den Kaufvertragsabschluss bedeutsam sein können, in Kenntnis.
7. Vollmacht des Auftragsgebers
Der Auftraggeber erteilt der Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie ihm als Wohnungseigentümer zustehen.
8. Vorkenntnis
Ist dem Maklerkunden das angebotene Objekt der Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) bereits bekannt, so ist er verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, mitzuteilen und auf Verlangen von Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) zu belegen. Hierzu genügt ein Schreiben, eMail oder Faxbrief an den Hanse Makler.
Unterlässt der Maklerkunde diesen Hinweis bzw. widerspricht es nicht rechtzeitig, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf die Vorkenntnis zu berufen. In so einem Fall ist der Maklerkunde verpflichtet, die dem Makler entstandenen Aufwendungen als Schaden zu ersetzen.
9. Verbot der Weitergabe von Informationen
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) sind ausdrücklich für den Maklerkunden bestimmt. Eine Weitergabe jedweder Informationen an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth), die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) ab, so ist der Maklerkunde verpflichtet, gegenüber dem Hanse Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten. Dem Maklerkunden bleibt vorbehalten, den Nachweis, dass ein niedriger oder kein Schaden entstanden ist, zu erbringen.
10. Doppeltätigkeit des Maklers
Die Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) darf sowohl für den Verkäufer, Vermieter sowie für den Maklerkunden tätig werden.
Bei einem Mietvertrag darf Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) entweder nur für den Vermieter oder für den Wohnungssuchenden (Mieter) provisionspflichtig tätig werden.
11. Ersatz- und Folgeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftragsgebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätze besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt vor, wen der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) entfaltenden Tätigkeit von seinem potenziellen und von Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.
Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehen wirtschaftlich gleichwertig ist im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
12. Aufwendungsersatz
Der Maklerkunde ist verspflichtet, der Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen, wie z.B. Insertionen, Internetauftritte, Telefon- und Portkosten, Pflegeaufwand der Immobilie wärhend der Vermarktung, Objektbesichtigungen sowie Fahrtkosten zu erstatten, wenn ein Vertragsschluss nicht zustande kommt. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 30€ / Std. und Fahrkosten € 0,35 / km begrenzt.
13. Datenschutz
Die Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) hat bei Erhebung und Verarbeitung von Daten des Auftraggebers und Maklerkunden die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zu beachten. Die als Anlage zu diesem Vertrag beigefügte Datenschutzerklärung von Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) ist Bestandteil dieses Maklervertrags und mit diesem fest zu verbinden.
14. Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt und dieser Vertrag entweder außerhalb der Betriebsstätte der Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt die in der Anlage zu diesem Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung, die zwingender Bestandteil dieses Vertrags ist.
15. Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
16. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) hat die ihm vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammenden Objektinformationen auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft. Es ist die Aufgabe des Maklerkunden die Angaben zu überprüfen. Die Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth), die diese Aufgaben weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit und Aktualität keinerlei Haftung. Diese Daten stammen vom Auftraggeber oder Dritten!
Die Haftung der Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) für fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.
17. Verjährung
Für die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Firma Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth) gelten die gesetzlichen Regelungen.
Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrags oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
19. Gerichtsstand
Sollte es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handeln, vereinbaren die Vertragsparteien als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie als Gerichtsstand für etwaige streitige Auseinandersetzungen den Firmensitz von Ickenroth-Immobilien (Inh. Christian Ickenroth).
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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
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Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.